Dienstag, 2. März 2010
Alkoholverkaufsverbot nach 22:00
Was machen unsere Jugendlichen mitunter am Liebsten? Sie lassen sich in der Öffentlichkeit hemmungslos volllaufen und können sich dann nicht mehr beherrschen und stressen rum.

Was wurde also gemacht? Es ist jetzt generell in Baden-Württemberg verboten nach 22:00 Uhr Alkohol zu verkaufen. Und es gilt natürlich für jeden Menschen und nicht wie eine alte Frau in einer ARD-Reportage dachte, nur für die jungen Leute. Da die Supermärkte längstens bis 22:00 Uhr offen haben, trifft dieses Verbot nur die Tankstellen und natürlich auch die Gaststätten, richtig? Falsch! Die Gaststätten dürfen natürlich weiter Alkohol zu verkaufen. Und jetzt wissen wir auch von welcher Ecke das Gesetz kommt, nämlich vom Gaststättenverband. Und es ist natürlich ein Zufall, dass dieses Gesetz jetzt zu Stande kommt, wo in den meisten Gaststätten ein absolutes Rauchverbot gilt, und deswegen Umsatzeinbußen zu verzeichnen sind.

Ein Nachsatz ist natürlich noch hinzuzufügen, Tankstellen MIT einer Gaststättenlizenz dürfen natürlich weiterhin Alkohol zu verkaufen.

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