Dienstag, 2. März 2010
Vorratsdatenspeicherung Urteil
Oh Wunder, oh Wunder. Das BVerfG hat das Gesetzt gekippt und ich zitiere mal genüsslich aus dem Urteil.

„Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für deren Wahrnehmung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammensätzen einsetzen muss.“

„Die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Form sei geeignet, „ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen“.

Wieder einmal ist es nötig gewesen, dass das BVerfG Politik machen musste. In der politischen Forschung spricht man da von Justizialisierung der Politik. Wenn die gewählten Vertreter zu dumm sind Politik zu machen, die mit der Verfassung in Einklang steht, dann muss das BVerfG einschreiten. Gott sei Dank haben wir so etwas.

Natürlich lässt sich die FDP mal wieder als Bürgerrechtspartei feiern, allen voran unser Guido Westerwelle.

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