Mittwoch, 3. März 2010
Vorratsdatenspeicherung Genauere Betrachtung
Leider wurde die Vorratsdatenspeicherung von den Richtern nicht generell verworfen, aber das Gesetz, und das ist extrem entscheidend wurde, extrem knapp mit einem Minimum an Stimmen, für nichtig erklärt. Das ist insofern bedeutend, als dass das Gesetz unverzüglich nicht mehr angewendet werden darf, auch nicht in eingeschränkter Form, und die Daten die bisher mit dem Gesetz gesammelt wurden müssen vernichtet werden.

Das BVerfG monierte vor allem die fehlenden Sicherheitsvorkehrungen für die Daten. Die Daten dürfen nicht direkt für den Staat, sondern müssen weiterhin durch die Internetprovider gespeichert werden.
Konkret wurden folgende Bedingungen gefordert.

- getrennte Speicherung
- asymmetrische Verschlüsselung
- Vier-Augen-Prinzip verbunden mit
- fortschrittlichen Verfahren zur Authentifizierung für
den Zugang zu den Schlüsseln
- revisionssichere Protokollierung von Zugriff und
Löschung

Die Regierung könnte also bald ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschieden. Es gibt aber ein paar Abers die dagegen sprechen.

1. Es haben extrem viele Leute geklagt, und zwar mit über 35.000 Leuten so viel wie noch nie.
2. Es haben zahlreiche Politiker mitgeklagt, unter ihnen die amtierende Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Es fällt in ihr Ressort ein neues Gesetz zu erarbeiten, und der Widerstand unter den Liberalen, so feige sie des Öfteren sind, ist bei diesem Gesetz nicht unbeträchtlich. Für das Gesetz käme vermutlich die erforderliche Mehrheit nicht zu Stande und vielleicht entdecken ja auch ein paar CDUler noch ihr Hirn.
3. Das Gesetz hat einen extrem negativen Ruf in der Bevölkerung. Wenn die Regierung, also nicht alle kommenden Landtagswahlen verlieren will und die kommende Bundestagswahl, dann lässt sie das besser.

Es ist also, alles in Allem, ein guter Tag für Deutschland. Und ich möchte noch mal ausdrücklich darauf hinweisen den Schuldigen in der schwarz-roten Bundesregierung zu suchen. Es war zwar eine EU-Richtlininie die umgesetzt wurde, aber die damalige Bundesregierung erweiterte den Einsatzbereich der Vorratsdatenspeicherung verglichen mit der EU-Richtlininie, welche auf die Verfolgung von schweren Straftaten abzielt, auf weitere Fälle wie die Verfolgung von Ordnungsmaßnahmen und ändert zusätzlich das Telekommunikationsgesetz um die verpflichtende Speicherung der Zuordnung zwischen Anschlusskennung und Identität.

Da kann man nur sagen, typisch deutsch, immer hundertfünfzigprozentige Übererfüllung.

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